Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
DE-Marke · Unionsmarke · international
Die Anmeldung ist schnell. Über den Erfolg entscheiden Recherche und Verzeichnis.
Eine Marke lässt sich online anmelden – doch ohne Recherche und ein durchdachtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis drohen Konflikte und Lücken. Die Meitinger Patentanwalts GmbH bereitet Ihre Markenanmeldung fundiert vor: deutsch, europäisch oder international.
Marke anmelden lassenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Vom Verzeichnis bis zur internationalen Registrierung.
Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen – das verhindert teure Konflikte.
Das Verzeichnis bestimmt den Schutzumfang. Wir formulieren es passgenau – nicht zu eng, nicht zu weit.
Die DPMA-Marke schützt in Deutschland – schnell und kostengünstig.
Die EU-Marke schützt mit einer Anmeldung in der gesamten EU. Wir prüfen, ob sie sich lohnt.
Über das Madrid-System dehnen Sie den Schutz auf viele weitere Länder aus.
Nach der Eintragung: Wir überwachen Ihre Marke und kümmern uns um fristgerechte Verlängerungen.
Wer ohne Recherche anmeldet, riskiert einen Widerspruch oder eine Abmahnung – und im schlimmsten Fall den Verlust der Marke samt Investitionen in Namen und Logo. Deshalb steht am Anfang jeder guten Markenanmeldung die Prüfung älterer Rechte.
Umfassenden Marken-Service bietet wir-registrieren-ihre-marke.de; bei Konflikten hilft widerspruch-marke.de. Kontakt: Meitinger Patentanwalts GmbH.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Wir klären, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht. Sie unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Ihr Schutzrechtsanliegen.

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig zum gewerblichen Rechtsschutz.

Berater, ehem. Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren direkt in die Mandatsarbeit ein.

Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Vier Titel von Dr. Thomas Meitinger rund um Marken und Kennzeichen.




Ja, technisch schon. Die Herausforderung sind Recherche und Verzeichnis – hier entstehen die meisten teuren Fehler.
Ältere identische oder ähnliche Marken können zu Widerspruch und Abmahnung führen. Die Recherche deckt solche Konflikte vorab auf.
Das hängt von Ihren Märkten ab. Für Deutschland reicht die DPMA-Marke, für die EU die Unionsmarke, darüber hinaus das Madrid-System.
Es legt fest, wofür die Marke geschützt ist. Eine sorgfältige Formulierung entscheidet über den Schutzumfang.
Zehn Jahre, beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängerbar. Wir übernehmen die Fristenüberwachung.
Wir recherchieren, formulieren das Verzeichnis und melden für Sie an.
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